DAB+
Der UKW-Radioempfang wird Ende 2026 Geschichte sein. Alle Fahrzeuge, die bis zu diesem Zeitpunkt noch keinen DAB+ Radio installiert haben, müssen auf DAB+ umrüsten. Die SRG hat bereits entschieden, die Verbreitung ihrer Radioprogramme über die veralteten UKW-Antennen per 31. Dezember 2024 einzustellen. Alle SRG SSR Radioprogramme werden ab dann nur noch über DAB+ empfangbar sein.In Zusammenarbeit mit der Schweizer Radiobranche, DAB+-Experten der SRG sowie DAB+-Fahrzeug-Spezialisten wurde ein DAB+ Lehrgang mit AGVS Kompetenzausweis entwickelt.
Das Marktpotenzial ist erheblich. Die Schätzungen gehen von rund 1.8 Millionen Fahrzeugen aus, die in absehbarer Zeit umgerüstet werden müssen. Sind Sie dabei und profitieren von Zusatzeinnahmen und zufriedenen Kunden!
Möchten Sie zu den ersten DAB+ Umrüstspezialisten mit Kompetenzausweis gehören?
Zielgruppe:
- Kundendienstberater
- Geschäftsführer
- Serviceleiter
- Werkstattchef
- Automobildiagnostiker, Automobil-Mechatroniker, Automobil-Fachmänner
- Kundendienstberater
- Personen mit langjähriger Erfahrung in der Fahrzeugelektronik
Lerninhalt
- DAB+ Netz-Aufbau
- DAB+ Netz aller Anbieter in der Schweiz
- DAB+ Normen
- DAB+ Zusatzdienste
- DAB+ Antennentechnik-Grundlagen
- DAB+ Antennen-Montage
- DAB+ Vollintegration/Teilintegration/Nachrüsten
- DAB+ Installation
- DAB+ Marketing und Promotion
Lernziele
Die Teilnehmer sind instruiert, wie sie alle Fahrzeuge zur vollen Zufriedenheit der Kunden auf DAB+ Empfang umrüsten und kennen die Vorteile von DAB+.
Teilnahmebescheinigung
Am Ende der Veranstaltung wird eine schriftliche Lernkontrolle durchgeführt. Wird diese bestanden, erhält der Teilnehmer einen Kompetenzausweis als instruierte Person gemäss Anforderungen AGVS.
Referent
Ernst S. Werder, WeEr GmbH , www.weer.ch
Sandro Angeloni, Exklusiv Car-Hi-Fi GmbH, www.exclusivcarhifi.ch
Dauer
1 Tag (09.00 bis 16:30 Uhr)
Kosten
CHF 390 für AGVS-Mitglieder zuzüglich MWST
CHF 535 für Nichtmitglieder zuzüglich MWST
inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung
Rücktrittsbedingungen
Ein Nichterscheinen am Kurs muss spätestens zehn Arbeitstage vorher schriftlich mitgeteilt werden. Später eingehende Abmeldungen werden zu 80 % der Kursgebühr verrechnet; unentschuldigtes Fernbleiben zu 100 %.
22. Januar 2024, STF Winterthur
Warteliste
Teilnehmerzahl
10 - 20 Teilnehmer (Berücksichtigung in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen)
Auskunft
academy@agvs-upsa.ch