AGVS und Auto-Schweiz
Gegen bürokratische Hürden bei der Versicherungsvermittlung
21. Januar 2025 agvs-upsa.ch – Das im Januar in Kraft getretene revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sieht enorm weitgehende Regulierungen bei der Versicherungsvermittlung vor. Gemeinsam mit Auto-Schweiz setzt sich der AGVS aktiv bei der Finma für praxistauglichere Anpassungen ein, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Tahir Pardhan
Mit einem klaren Apell wenden sich der AGVS und Auto-Schweizl an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma). Foto: iStock
Das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), in Kraft seit dem 1. Januar 2024, hat weitreichende Folgen für die Vermittlung von Motorfahrzeugversicherungen. Ursprünglich mit dem Ziel eingeführt, den Kundenschutz durch eine seriösere und kompetentere Versicherungsvermittlung in missbrauchsanfälligen Versicherungszweigen zu stärken, führt die Revision zu erheblichen Herausforderungen für Garagistinnen und Garagisten, die Versicherungen nur nebenberuflich vermitteln.
Wachsende Hürden für Garagisten
Besonders ungebundene Versicherungsvermittler, die unabhängig von Versicherungsgesellschaften agieren möchten, sehen sich mit hohen bürokratischen Anforderungen konfrontiert. Dazu zählen Registrierungs- und Unterstellungspflichten bei der Finma, umfassende Kontrollvorgaben sowie anspruchsvolle Ausbildungsanforderungen. Die ungebundene Vermittlung von Motorfahrzeugversicherungen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften wird dadurch für Garagen nahezu unmöglich gemacht. Doch auch gebundene Vermittler, die mit den neuen Auflagen nur noch mit einer Versicherungsgesellschaft kooperieren dürfen, stehen vor einem erheblichen bürokratischen Aufwand, auch wenn dieser vom Umfang her weniger hoch ist. Es ist davon auszugehen, dass Garagenbetriebe mit den neuen Vorgaben praktisch dazu gezwungen sind, künftig nur noch nach Abschluss einer speziellen Ausbildung mit einer Versicherung zusammenarbeiten zu dürfen. Dies wiederum schränkt die Auswahl- und Vergleichsmöglichkeiten für Kundinnen und Kunden stark ein.
Die Gleichbehandlung von haupt- und nebenberuflichen Vermittlern sorgt für besonderen Unmut. Viele Garagenbetreibende bieten Versicherungen lediglich als ergänzende Dienstleistung an, um ihren Kunden einen umfassenden Service zu bieten. Die aktuellen Regelungen setzen jedoch unverhältnismässige Hürden, die für viele untragbar sind.
AGVS und Auto-Schweiz fordern Nachbesserungen
Angesichts dieser Entwicklungen haben der AGVS und Auto-Schweiz einen klaren Appell an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) gerichtet. In einem gemeinsamen Schreiben vom 13. Januar 2025 an Finma-Präsidentin Marlene Amstad und Direktor Stefan Walter wird eine erneute Revision des VAG sowie der dazugehörigen Aufsichtsverordnung (AVO) gefordert.
Dabei betonen die Organisationen, dass die strengen Anforderungen nicht nur unverhältnismässig sind, sondern auch kontraproduktiv wirken. Die Regelungen führen dazu, dass Garagistinnen und Garagisten vermehrt als gebundene Vermittler agieren müssen. Dies reduziert die Vielfalt der verfügbaren Versicherungslösungen und schwächt den Wettbewerb, was letztlich den Verbrauchern schadet. Zudem entstehen enorme Kosten, die von Konsumentinnen und Konsumenten getragen werden, ohne dass ein klarer Mehrwert ersichtlich ist.
Forderungen an die Finma
Der AGVS und Auto-Schweiz fordern eine praxisnahe Lösung, die den realen Gegebenheiten im Autogewerbe gerecht wird. Konkret schlagen sie vor:
1. Ausnahmen für Garagisten: Die Vermittlung von Motorfahrzeugversicherungen sollte explizit aus dem Geltungsbereich des VAG ausgenommen werden.
2. Anpassungen in der AVO: Die jährliche Versicherungsprämie in Art. 1h AVO sollte deutlich angehoben werden, damit Motorfahrzeugversicherungen betragsmässig nicht in den Geltungsbereich fallen.
Kein Missbrauch im Autogewerbe
Die Argumente der Verbände werden durch die Praxis gestützt: Es sind keine Fälle von Missbrauch oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Motorfahrzeugversicherungen durch Garagisten bekannt. Dies unterstreicht, dass die aktuelle Überregulierung «am Ziel vorbeischiesst» und ohne tatsächlichen Anlass über alle Versicherungszweige hinweg eingeführt wurde.
Mit ihrem Engagement bei der Finma setzen sich der AGVS und Auto-Schweiz dafür ein, die Rahmenbedingungen für Garagistinnen und Garagisten zu verbessern und eine Rückkehr zu vernünftigen Regelungen zu finden. Die geforderten Anpassungen sind nicht nur im Interesse der Branche, sondern vor allem auch im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten, die von einer breiteren Auswahl und faireren Wettbewerbsbedingungen profitieren würden.
Das gemeinsame Schreiben des AGVS und Auto-Schweiz an die Finma können Sie hier einsehen.
Mit einem klaren Apell wenden sich der AGVS und Auto-Schweizl an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma). Foto: iStock
Das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), in Kraft seit dem 1. Januar 2024, hat weitreichende Folgen für die Vermittlung von Motorfahrzeugversicherungen. Ursprünglich mit dem Ziel eingeführt, den Kundenschutz durch eine seriösere und kompetentere Versicherungsvermittlung in missbrauchsanfälligen Versicherungszweigen zu stärken, führt die Revision zu erheblichen Herausforderungen für Garagistinnen und Garagisten, die Versicherungen nur nebenberuflich vermitteln.
Wachsende Hürden für Garagisten
Besonders ungebundene Versicherungsvermittler, die unabhängig von Versicherungsgesellschaften agieren möchten, sehen sich mit hohen bürokratischen Anforderungen konfrontiert. Dazu zählen Registrierungs- und Unterstellungspflichten bei der Finma, umfassende Kontrollvorgaben sowie anspruchsvolle Ausbildungsanforderungen. Die ungebundene Vermittlung von Motorfahrzeugversicherungen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften wird dadurch für Garagen nahezu unmöglich gemacht. Doch auch gebundene Vermittler, die mit den neuen Auflagen nur noch mit einer Versicherungsgesellschaft kooperieren dürfen, stehen vor einem erheblichen bürokratischen Aufwand, auch wenn dieser vom Umfang her weniger hoch ist. Es ist davon auszugehen, dass Garagenbetriebe mit den neuen Vorgaben praktisch dazu gezwungen sind, künftig nur noch nach Abschluss einer speziellen Ausbildung mit einer Versicherung zusammenarbeiten zu dürfen. Dies wiederum schränkt die Auswahl- und Vergleichsmöglichkeiten für Kundinnen und Kunden stark ein.
Die Gleichbehandlung von haupt- und nebenberuflichen Vermittlern sorgt für besonderen Unmut. Viele Garagenbetreibende bieten Versicherungen lediglich als ergänzende Dienstleistung an, um ihren Kunden einen umfassenden Service zu bieten. Die aktuellen Regelungen setzen jedoch unverhältnismässige Hürden, die für viele untragbar sind.
AGVS und Auto-Schweiz fordern Nachbesserungen
Angesichts dieser Entwicklungen haben der AGVS und Auto-Schweiz einen klaren Appell an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) gerichtet. In einem gemeinsamen Schreiben vom 13. Januar 2025 an Finma-Präsidentin Marlene Amstad und Direktor Stefan Walter wird eine erneute Revision des VAG sowie der dazugehörigen Aufsichtsverordnung (AVO) gefordert.
Dabei betonen die Organisationen, dass die strengen Anforderungen nicht nur unverhältnismässig sind, sondern auch kontraproduktiv wirken. Die Regelungen führen dazu, dass Garagistinnen und Garagisten vermehrt als gebundene Vermittler agieren müssen. Dies reduziert die Vielfalt der verfügbaren Versicherungslösungen und schwächt den Wettbewerb, was letztlich den Verbrauchern schadet. Zudem entstehen enorme Kosten, die von Konsumentinnen und Konsumenten getragen werden, ohne dass ein klarer Mehrwert ersichtlich ist.
Forderungen an die Finma
Der AGVS und Auto-Schweiz fordern eine praxisnahe Lösung, die den realen Gegebenheiten im Autogewerbe gerecht wird. Konkret schlagen sie vor:
1. Ausnahmen für Garagisten: Die Vermittlung von Motorfahrzeugversicherungen sollte explizit aus dem Geltungsbereich des VAG ausgenommen werden.
2. Anpassungen in der AVO: Die jährliche Versicherungsprämie in Art. 1h AVO sollte deutlich angehoben werden, damit Motorfahrzeugversicherungen betragsmässig nicht in den Geltungsbereich fallen.
Kein Missbrauch im Autogewerbe
Die Argumente der Verbände werden durch die Praxis gestützt: Es sind keine Fälle von Missbrauch oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Motorfahrzeugversicherungen durch Garagisten bekannt. Dies unterstreicht, dass die aktuelle Überregulierung «am Ziel vorbeischiesst» und ohne tatsächlichen Anlass über alle Versicherungszweige hinweg eingeführt wurde.
Mit ihrem Engagement bei der Finma setzen sich der AGVS und Auto-Schweiz dafür ein, die Rahmenbedingungen für Garagistinnen und Garagisten zu verbessern und eine Rückkehr zu vernünftigen Regelungen zu finden. Die geforderten Anpassungen sind nicht nur im Interesse der Branche, sondern vor allem auch im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten, die von einer breiteren Auswahl und faireren Wettbewerbsbedingungen profitieren würden.
Das gemeinsame Schreiben des AGVS und Auto-Schweiz an die Finma können Sie hier einsehen.
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